Schlüsselkarten – ausgewählte Prozesse
Diese Seite stellt beispielhaft drei Prozesse im Umgang mit Schlüsselkarten in schematischer Form dar: die Meldung von Verlust oder Defekt, die Ausgabe einer IT-Leihkarte bei noch ausstehendem HU-Account sowie die Erstbeantragung einer Schlüsselkarte. Die Darstellungen dienen der Orientierung; maßgeblich – auch für alle hier nicht dargestellten Abläufe – sind die Schlüsselordnung und das Service Level Agreement (SLA). Die angegebenen Verweise führen jeweils unmittelbar zur einschlägigen Bestimmung.
Verlust oder Defekt
formlos per E-Mail; unverzüglich, spätestens am folgenden Arbeitstag.
help.math@hu-berlin.deder Link öffnet eine vorbereitete E-Mail
§ 8 Abs. 3 · § 9 Abs. 1 · SLA § 2Die IT-Abteilung sperrt die gemeldete Karte unverzüglich; eine unbefugte Nutzung ist damit ausgeschlossen.
§ 9 Abs. 2 · SLA § 2Bis zur Bereitstellung der Ersatzkarte kannst Du Dir bei der IT-Abteilung eine IT-Leihkarte ausleihen. Diese berechtigt für dieselben Türen wie die persönliche Karte; die Ausleihe ist auf höchstens 14 Tage befristet.
§ 10 Abs. 2 · SLA § 2IT-Leihkarte ohne HU-Account
Das Sekretariat zeigt der IT-Abteilung an, dass der HU-Account noch aussteht, und benennt die benötigten Türen.
§ 10 Abs. 3befristet auf höchstens 14 Tage.
§ 10 Abs. 3, 4Wird der HU-Account innerhalb von 14 Tagen erteilt?
Die Karte wird nach 14 Tagen automatisch gesperrt.
§ 10 Abs. 4Nach Erteilung des HU-Accounts erfolgt die Erstbeantragung nach Prozess 03
in beiden Fällen an die IT-Abteilung.
§ 10 Abs. 4Erstbeantragung
Der Antrag wird durch das zuständige Sekretariat gestellt; daneben sind die PI sowie die dauerbeschäftigten akademischen Mitarbeiter:innen des Bereichs unmittelbar antragsberechtigt. Bei länger als einen Wochenzyklus abwesendem Sekretariat kann ersatzweise die Institutsleitung den Antrag stellen. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail an das Funktionspostfach.
§ 3 Abs. 2–4 · § 4 Abs. 2Pflichtangaben: Vorname
Nachname HU-Account Tür(en). Eingang bis
Montag 9:00 Uhr: Abholung ab demselben Montag; später eingegangen: ab der
Folgewoche.
Montag bis Freitag, 10:00–11:00 Uhr, persönlich in den Räumen 2.204 und 2.206. Die Aushändigung umfasst eine Belehrung über die Schlüsselordnung.
§ 4 Abs. 3, 5 · SLA § 1 · SLA § 5 Nr. 2