Benutzungsordnung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Nutzung und den Betrieb der am Institut für Mathematik vorhandenen informationstechnischen Einrichtungen in den zentralen Rechnerräumen wie Rechner, Peripheriegeräte, Datenleitungen und Einrichtungen zur Datenübertragung. Die Computerbetriebsordnung der HU ist Bestandteil dieser Ordnung. Ergänzend gelten insbesondere die Benutzungsordnung für den Computer- und Medienservice und die Universitätsbibliothek sowie die Betriebs- und Benutzungsordnung für Wireless LANs der HU. Eine Übersicht aller einschlägigen Ordnungen pflegt der CMS unter cms.hu-berlin.de/de/publikationen/ordnungen.
§ 2 Betrieb
- Betreiber der informationstechnischen Einrichtungen ist das Institut für Mathematik. Die Durchführung der mit dem Betrieb verbundenen Maßnahmen obliegt der IT-Abteilung des Instituts.
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Die IT-Abteilung sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb der
informationstechnischen Einrichtungen in den zentralen Rechnerräumen des Instituts.
Zu ihren Aufgaben zählen:
- die Verwaltung der Ressourcen, des technischen Systems und der Nutzungserlaubnisse sowie die technische Betreuung der Einrichtungen,
- die Regelung des Zugangs zu den zentralen Rechnerräumen,
- die Durchführung technischer Maßnahmen zur Unterstützung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes,
- die Dokumentation der Hardware, der Software und der Nutzungsregeln sowie ihre Veröffentlichung zur Gewährleistung der Transparenz der Datenverarbeitung.
- Die IT-Abteilung ist berechtigt, personenbezogene Daten der Nutzer:innen zu verarbeiten und zu nutzen, solange und soweit dies zum Betrieb des Netzes zwingend erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall bei konkreten Anhaltspunkten für schwere Verstöße gegen Nutzungsregeln oder zu Zwecken der Datensicherung. Umfang und Dauer der Verarbeitung bzw. Nutzung sind mit der/dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen und unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 3 Nutzungsberechtigung
- Die Gesamtheit der dauerhaft direkt zur Datenverarbeitung miteinander verbundenen Einrichtungen ist das Institutsnetz.
- Die Nutzung des Institutsnetzes setzt eine Erlaubnis voraus.
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Eine Nutzungserlaubnis für das Institutsnetz erhalten:
- alle am Institut für Mathematik Beschäftigten zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben,
- Studierende des Studiengangs Mathematik an der HU Berlin zur Durchführung ihres Studiums,
- Studierende anderer Studiengänge, die einzelne Lehrveranstaltungen des Instituts für Mathematik besuchen, im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen,
- auf besonders begründeten Antrag im Einzelfall weitere natürliche Personen, wenn der Nutzung keine wesentlichen Interessen des Institutes entgegenstehen.
- Die Nutzungserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Mit dem Antrag ist zu erklären, dass die Regelungen dieser Ordnung anerkannt werden.
§ 4 Nutzungsregeln
- Zur Durchführung von Praktika können in den zentralen Rechnerräumen des Instituts Zeiten reserviert werden. Diese Zeiten werden durch Aushang in dem jeweiligen Rechnerraum bekanntgegeben. Außerhalb dieser Zeiten haben alle Nutzer:innen gleichberechtigt Zugang zu den Rechnerräumen. Die Öffnungszeiten werden von der Leitung der IT-Abteilung in Abhängigkeit vom Bedarf festgelegt.
- Allen Nutzer:innen ist die sachgerechte und verantwortungsvolle Nutzung der informationstechnischen Einrichtungen gestattet. Voraussetzung der Nutzung ist eine gegenseitige Rücksichtnahme. Bei der Nutzung sind alle Rechtsvorschriften zu beachten, die den Einsatz von Informationstechnik betreffen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) sowie das Urheberrecht.
- Bei der Nutzung des Institutsnetzes ist sparsam vorzugehen. Die Belegung der Rechner in den Rechnerräumen, die Nutzung der Einrichtungen für die Datenübertragungen von und zu externen Stellen und der Verbrauch von Rechenleistung über das notwendige Maß hinaus sind untersagt. Überflüssige Kosten, insbesondere bei der Datenübertragung und bei der Nutzung von Druckern, sind zu vermeiden.
- Die Nutzer:innen haben in eigener Verantwortung ihre Daten innerhalb der ihnen zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen.
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Änderungen der Konfiguration des Institutsnetzes, insbesondere der
kabelgebundene Anschluss eigener Geräte an das Institutsnetz, dürfen
nur mit Erlaubnis der IT-Abteilung vorgenommen werden. Die Nutzung
des HU-WLAN
eduroammit privaten Geräten ist hiervon ausgenommen; sie unterliegt der WLAN-Betriebs- und Benutzungsordnung der HU. - Die Nutzer:innen haben Störungen, Beschädigungen und Fehler an den informationstechnischen Einrichtungen des Instituts unverzüglich der IT-Abteilung zu melden.
- Bei der Nutzung externer Dienste – insbesondere Cloud- und KI-Diensten – sind die datenschutz- und urheberrechtlichen Vorgaben sowie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Personenbezogene oder vertrauliche Daten dürfen nicht ohne berechtigten Grund an Dritte übertragen werden.
§ 5 Nutzungsverbote
- Unbeschadet gesetzlicher Regelungen ist die Nutzung informationstechnischer Einrichtungen für gewaltverherrlichende, pornografische und volksverhetzende Darstellungen in Bild, Ton und Schrift untersagt. Ebenso sind Darstellungen unzulässig, die aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Alter diskriminieren.
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Es ist den Nutzer:innen ferner untersagt:
- anderen Personen den unberechtigten Zugriff auf das Institutsnetz, beispielsweise durch Weitergabe des Passworts, zu ermöglichen,
- die Rechner in den Rechnerräumen über sehr kurze Arbeitspausen hinaus zu blockieren,
- in den Rechnerräumen zu rauchen, zu essen oder zu trinken,
- bei der Nutzung der informationstechnischen Einrichtungen vermeidbaren Lärm zu verursachen,
- die informationstechnischen Einrichtungen zur Kontrolle anderer Nutzer:innen zu verwenden,
- personenbezogene Daten ohne berechtigten Grund oder ohne Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO) zu verarbeiten, sowie
- das Schürfen oder Handeln mit Kryptowährungen sowie den Betrieb anonymisierender Dienste (z. B. Tor-Exit-Knoten) auf Einrichtungen des Institutsnetzes.
§ 6 Regelung von Einzelheiten
Sofern Einzelregelungen von erheblicher Bedeutung für die Nutzer:innen sind, müssen sie durch Aushang veröffentlicht werden. Erheblich sind insbesondere Regelungen, die die Nutzer:innen zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichten oder deren Unterlassung fordern.
§ 7 Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung und die sie ergänzenden Bestimmungen kann die Leitung der IT-Abteilung Nutzungsberechtigte durch technische Maßnahmen vorläufig von der Benutzung des Institutsnetzes ausschließen. Darüber hinaus bleiben disziplinarische Maßnahmen, Schadenersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten. Einsprüche gegen Entscheidungen der Leitung der IT-Abteilung sind an die Institutsleitung zu richten.
§ 8 Haftung
Das Institut haftet nicht für aus Datenverlust, Netzausfall oder Rechenfehlern entstandene Schäden.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt in der Fassung vom 5. Mai 2026 mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.