Einschreibung an der HU

\fbox{ \parbox{15cm}{
Einschreibfrist f''ur das Sommersemester 2008:\\
16. Ja...
...
Mo, Di, Do & 13.00 -- 15.00 Uhr\\
Mi & 13.00 -- 16.00 Uhr
\end{tabular}
}}



$\bigstar$         Zulassungsbeschränkte Studiengänge


Für NC-(Teil-)Studiengänge kann sich nur einschreiben, wer aufgrund seiner Bewerbung einen Zulassungsbescheid erhalten hat. Die Termine für die Einschreibung zugelassener Studienbewerber werden schriftlich mitgeteilt.


$\bigstar$         Zulassungsfreie Studiengänge


Ausländer/innen (nicht EU-Bürger/innen und Bildungsinländer/innen) müssen sich auch dafür beworben haben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben. Für alle anderen ist eine Einschreibung in zulassungsfreie (Teil-)Studiengänge ohne vorherige Bewerbung möglich. Folgende Unterlagen sind erforderlich: (Ausländer/innen erkundigen sich bitte bei den für sie zuständigen Büros.)

-
Einschreibformular (erhältlich beim Studentensekretariat und online);
-
Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben) und als Kopie oder als beglaubigte Kopie;
-
Krankenversicherungsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse (erhältlich bei der Krankenkasse) oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (Chipkarte reicht nicht aus);
-
bei Immatrikulation in ein höheres Fachsemester (FS): Nachweis über das höhere Fachsemester mittels

-
ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten deutschen Hochschule;
-
Nachweis über die Zahlung der Beiträge/Gebühren: Sozialbeitrag für das Studentenwerk, Beitrag für die Studentenschaft, Verwaltungsgeb"uhr (86,68 Euro) und Beitrag f"ur das Semesterticket (156 Euro). Gesamtbetrag: 242,68 Euro. Innerhalb der Nachfrist ist zusätzlich eine Säumnisgebühr von 19,94 Euro zu zahlen. Der Sozialbeitrag erhöht sich bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer (auch für Studierende, die kein BAföG erhalten).
-
Angaben zur Hochschulvergangenheit
Bankverbindung: Berliner Bank AG, BLZ: 10020000, Konto-Nummer: 4390992200


$\bigstar$         Mehrfachimmatrikulation (Lehramt und Magister)

Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und eine mindestens fachgebundene Hochschulreife besitzen, können an der HU für einen Teilstudiengang ihrer Fächerkombination eingeschrieben werden. Anmeldeformulare erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing. Zuständig für die Bearbeitung ist dann die Studierendenverwaltung/Immatrikulationsbüro.

Hierfür sind folgende Unterlagen vorzulegen:

-
Nachweis über die Immatrikulation an einer anderen Hochschule für das entsprechende Semester (Studentenausweis und eine Immatrikulationsbescheinigung);
-
bei NC-Studiengängen der Zulassungsbescheid;
-
das Zeugnis der Hochschulreife im Original (wird zurückgegeben) und als Kopie oder als beglaubigte Kopie.


$\bigstar$         Nebenhörer/in

Studierende, die an einer anderen Berliner Hochschule immatrikuliert sind und an der Humboldt-Universität ergänzende Lehrveranstaltungen ihres Studienganges/Faches belegen möchten, können sich als Nebenhörer registrieren lassen. Diese Registrierung begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis zur HU! Anmeldeformulare erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing.

Erforderliche Unterlagen:

-
ausgefüllter Antrag (PDF) auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Nebenhörer/in (mit der Einwilligung der Leiterin/des Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung);
-
große Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Hochschule.


$\bigstar$         Anmeldung als Gasthörer/in

Gasthörer/innen brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Sie erhalten keinen Studentenausweis und sind nicht Mitglieder der Universität. Die Anmeldung erfolgt für einzelne Lehrveranstaltungen jeweils für ein Semester. Anträge erhalten Sie in der Studierendenverwaltung/Clearing.

Erforderliche Unterlagen:

$\bullet$
ausgefüllter Antrag auf Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer/in (mit der Einwilligung der Leiterin/des Leiters der jeweiligen Lehrveranstaltung);
$\bullet$
Beleg über die Zahlung von Gebühren.



hpt 2008-01-07
N