Vorsitzende: Prof. Dr. Dorothee Schüth
Email: pruefungsausschuss.mathe (unter hu-berlin.de)
Zimmer: Rudower Chaussee 25, 1.316
Sprechstunde:
Beschluss des Prüfungsausschusses Mathematik vom 18.09.2024 (gültig in allen Studiengängen, für die er zuständig ist):
Für Prüfungsrücktritte gemäß Paragraph 107 (2) ZSP-HU bei Krankheit des/der zu Prüfenden werden die folgenden als wichtige Gründe anerkannt:
(A) Prüfungsunfähigkeit
Die Glaubhaftmachung von Grund (A) muss durch ein ärztliches Attest mit Beschreibung der Symptome erfolgen, z.B. auf dem dafür bereitgestellten Formular "Krankmeldung_Prüfungsrücktritt" des Studiendekanats.
Für die Glaubhaftmachung von Grund (B) und/oder (C) genügt in der Regel eine einfache ärztliche Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) auf Papier oder als (pdf- oder Bild-)Datei, ggf. formlos.
Wenn Sie Grund (A) geltend machen möchten, dann gehen Sie bitte so vor, wie auf der folgenden Webseite der Prüfungsbüros beschrieben:
https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/mnf/lehre_studium/pruefungsbuero/faq-1/faq/krank-am-pruefungstag. Falls Sie erst während einer bereits angetretenen Prüfung krankheitsbedingt zurücktreten möchten (§ 107 (4) ZSP-HU), kommt nur Grund (A) in Frage!Krank am Prüfungstag
Hinweis:
Die Information, dass der
Prüfungsausschuss Mathematik einfache Krankschreibungen - sofern sie auf Papier oder als (pdf- oder Bild-)Datei vorliegen - im Falle der Gründe (B) bzw. (C) (s.u.) als hinreichende Grundlage für einen Prüfungsrücktritt betrachtet, ist von den Webseiten der Prüfungsbüros aus nicht zugänglich.
(B) Eigene Schonung zum Zweck der Genesung
(C) Schutz von Mitstudierenden bzw. Prüfer*innen vor möglichen Ansteckungen
In allen Fällen können Sie die Unterlagen entweder im Original per Post einreichen oder per Mail von Ihrem HU-Account aus. Die Unterlagen müssen spätestens am 3. Werktag nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Poststempels. Bei mündlichen Prüfungsterminen informieren Sie bitte umgehend auch Ihre Prüferin oder Ihren Prüfer, dass Sie nicht zur Prüfung erscheinen werden.
Wenn Sie bereits an der HU studieren und Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen erbracht haben, bei uns anrechnen lassen wollen, bringen Sie bitte das Formular zur Anerkennung von Studienleistungen (wobei Sie die rechten Spalten noch nicht auszufüllen brauchen) und Ihre Leistungsnachweise bzw. Leistungsübersicht mit in die Sprechzeit des Prüfungsausschusses (alternativ: per Email), möglichst auch Nachweise über Inhalt und zeitlichen Umfang der absolvierten Lehrveranstaltungen.
Ja, im Prinzip ist das möglich. Eine wesentliche Bedingung bei solch einer Konstellation ist, dass dann auf jeden Fall der andere Gutachter ein(e) prüfungsberechtigte(r) Hochschullehrer(in) aus unserem Institut sein muss. Die Bestellung eines externen Betreuers (und somit auch Gutachters) müssten Sie formlos, aber schriftlich beantragen, entweder vor oder spätestens gleichzeitig mit der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsbüro. Dieser Antrag sollte auch kurz fachlich begründet werden. Idealerweise tut auch der auserkorene institutsinterne Gutachter auf dem Antragsschreiben unten noch ein "Ich unterstütze diesen Antrag" mit Unterschrift kund (alternativ: per separater Email).
Man beantragt diese Einstufung elektronisch im Rahmen der Online-Bewerbung, zu der man hier gelangt. Im Zuge der Bearbeitung der Bewerbung wird anhand der eingereichten Unterlagen auch die Einstufung vorgenommen. Die eigentliche Anerkennung der Leistungen erfolgt erst nach der Immatrikulation - und auch erst, wenn Sie zu diesem Zweck mit dem Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen. Falls Sie vor der Bewerbung eine Prognose darüber haben möchten, ob die Einstufung in ein höheres Fachsemester klappen wird, dann fragen Sie pruefungsausschuss.mathe (unter hu-berlin.de) unter Beifügung der relevanten Leistungsnachweise.